Scheinurteile und Scheinverfahren verstoßen als wesentlicher Bestandteil eines „unfairen Verfahrens“ gegen Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 14 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gegen weiteres Völkerrecht ( vgl. a. Ipsen Staatsrecht II, RN 61+65, Model/Creifelds 2000,332 ff., UNO Resulotion 217 A (III), Charta von Paris; siehe a. massive Verletzung von Palandt zu § 839 BGB.)
Scheinurteile und Scheinverfahren stellen grundsätzlich schwere Verstösse gegen die §§ 6 (1) Ziffer 2 und 3 sowie § 7 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) dar, da diese Art der schweren Psychiatrisierung der Justizopfer – also Opfer durch staatliche Gewalt auf Gerichts- und auf Vollzugsebene – , als Foltermaßnahme im Sinne des Artikel 2 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (Antifolterkonvention) zu bewerten ist, wobei das VStGB aber für den Einzelnen aber nur greift, wenn er Mitglied in einer im VStGB genannten Gruppe ist – z.B. die NGO und Streitgenossenschaft „Ringvorsorge“.
In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist die Individualbeschwerde geregelt.
Folter durch Scheinverfahren
Scheinverfahren: AG Bad Schwalbach gegen Michael Wimmersberger
Vorab zitiere ich aus meinem Blog "
Broken Rights". Wenn man diesen Blog liest, wird einem klar, dass es hier nicht um ein einziges Scheinverfahren geht sondern um das
Inquisitionssystem Deutschland, welches auf
Staatsterror mit System sehr gut erläutert wird.
17.03.09:
Okay, ich habe wirlich keine großartige Lust mich mit dieser Sache tiefer auseinanderzusetzen, da ich weiterhin tagtäglich u.a. der von der Justiz angeordneten Psychofolter ausgestzt bin und das nach hinten schauen nicht das ist, was mir besonders hilft, darum folgendes dazu:
Ein Joachim Snackers hat mit Unterstützung der Justiz meine Katze vergiftet und ich habe ihm bis heute kein Haar gekrümmt. Dies kann ich mit unterstuetzung von Zeugen, die das Gericht in Bad Schwalbach vor über fünf Jahren nicht zugelassen hat, glaubhaft machen...
Das weiß das Gericht natürlich auch, deshalb bekam der Snackers damals als Kläger auch einen Anwalt gestellt im Gegensatz zu mir.
Deutschland benutzt nun schon seit über fünf Jahren diese Sache um mir mein Leben nehmen zu lassen...
20.03.09:
Bevor ich von dem nächsten Teil: Die Polizei schlägt wieder zu, berichte, werde ich nun doch diesen Part von der Justiz und dem Katzenmörder etwas genauer schildern:
Die Justiz und der Katzenmörder
Ende 2002 wurde ich aus der wieder einmal zu Unrecht abgesessenen Haftstrafe entlassen. Ich suchte mir eine Wohnung in Taunusstein/Wehen. Kurz nachdem ich eingezogen war nistete sich Joachim Snackers, der ebenfalls in dem gleichen Haus eine Wohnung hatte, mehr oder minder bei mir ein. Er saß täglich sowie nächtlich bei mir in der Wohnung während ich am PC arbeitete. Er hatte keine Freunde oder ähnliches. Ich bemerkte recht schnell, dass er nun als ein kleiner Informant fungierte, doch mir war das eigentlich ziehmlich egal. Allerdings hatte ich auch anderes zu tun. Ich half unendgeldlich in einer Gaststätte aus und richtete dort ein Internetcafe ein. Zwischenzeitlich in meiner Wohnung angekommen, wollte ich auch mal alleine sein. Ich musste den Snackers des öfteren um ca. 4 - 5 Uhr morgens auffordern doch in seine Wohnung zu gehen, da ich auch irgendwann mal schlafen musste. Ihm passte das überhaupt nicht.
Ich hatte eine kleine Katze, die alle Freiheiten genoss, was heisst, dass sie kommen und gehen konnte wie und wohin sie wollte usw..
-mir fiel auf, dass der Snackers mit Tieren nichts am Hut hatte, doch er bemerkte wohl, dass mir die Katze von Bedeutung war.
Wenn ich abends nach Hause kam war sie meistens schon da und wartete auf mich oder sie war im Garten. Wenn ich sie von der Terrassentüre aus rief, kam sie dann sofort.
Nachdem ich nun immer mehr in dem Internet-Cafe und der Gaststätte zu tun hatte, beschränkte sich das tägliche Bespitzeltwerden und Kontaktsuchen des Snackers auf ein Minimum. Ihm passte es nicht, dass ich auch noch andere "Freunde" hatte, sowie Besuch von einer Freundin aus Koblenz bekam usw..
Eines Abends kam ich nach Hause und meine Katze war nicht da. Ich rief und suchte sie, doch sie war nicht zu finden. Ich fragte auch bei meinen Nachbarn Thomas und Heike, die meine Katze mochten und sie auch öfters in ihre Wonung ließen, nach. Doch auch dort war sie nicht. Sie kam die ganze Nacht nicht. Erst am nächsten Nachmittag war sie wieder da. Ein zwei Tage später wiederholte sich das Spiel und eine andere Nachbarin, Ruth Sieb, die im oberen Stock des Hauses wohnte, erzählte mir, dass der Snackers mit meiner Katze sie besucht hätte. Ich regte mich auf, denn nun war alles klar und ich denke, dass der Snackers meine Katze nachts bei sich eingesperrt hatte. Der Snackers war nicht zu Hause, allerdings dann am abend schon. Ich ging durch den Garten über eine Leiter, die wir immer benutzen, an seine balkontüre und klopfte. Er öffnete. Seine Wohnung war mit Schrott und alten Computern überhäuft. Wir standen vor seinem selbsgebauten Hochbett, das nur einen schmalen Zugang hatte, da links und recht alles mit Gerümpel zugebaut war, als ich ihm deutlich sagte, dass er seine Finger von meiner Katze lassen soll und wenn er sie noch einmal mitnimmt, dann hätten wir ein Problem. Daraufhin gab er mir lachend eine freche Antwort - so etwas wie, dass ich dagegen eh nichts machen könne. Daraufhin packte ich das lange Elend (er war sehr dünn, um nicht zusagen mager und recht lang bzw.gross) an seinem Hemd und wollte ihm drohen. Doch eh ich etwas sagen konnte ließ er sich wie ein nasser Sack fallen und schrie: "Hilfe, hilfe." Er lag auf dem Boden und ich hatte immernoch sein Hemd in der Hand. Ich bremste damit auch seinen inszenierten Fall ab. Ich hob und ballte meine andere Hand zu einer Faust und sagte: "Wenn du nicht die Klappe hälst, dann hau ich dir wirklich eine. Daraufhin stoppte er und schrie nicht mehr. Ich ließ in liegen und ging sofort von dem Spinner weg aus der Balkontüre hinaus.
Ich wollte die leiter runtergehen, als er hinterherkam und sagte, dass es ihm leid tut und er drückte mir ein kleines Stück Haschisch in die Hand und fügte hinzu: "Komm rauch dir einen."
Ruth Sieb, die ihren Balkon über ihm hatte und von seinem Hilfeschreien aufmerksam geworden ist, lauschte von ihrem Balkon aus und bekam das mit.
Zwei Tage später sah ich ihn mit einem Verband um seinen Arm.
Ich zählte 1 und 1 zusammen und erfuhr dann auch von der Ruth, dass der Snackers erzählt, ich haette ihn geschlagen.
Es war klar, dass der Snackers nicht mehr bei mir in die Wohnung reinkam. Er war kaum noch zu sehen.
Ich bekam eine Vorladung für das AG Bad Schwalbach und nahm eine schriftliche Aussage der Ruth und einen weiteren Zeugen (einen Ex-Offizier), der ebenfalls Mitbewohner des Hauses war, mit.
Auf der Gerichtsverhandlung angekommen, saß dort ein Snackers, der ebenfalls von Unterstüzung lebte, mit einer, im Gegensatz zu mir, vom Gericht zugewiesenen Rechtsanwältin. Die Richterin warf mir vor, den Snackers geschlagen zu haben. Was man mir genau vorwarf und wie das zustandegekommen sein soll, erfuhr ich nicht. Ich versuchte meine Darstellung zu präsentieren, doch das war nicht möglich. Die Richterin und die Rechtsanwältin hatten nichts anderes zu tun, als mich auszulachen und mir zu verdeutlichen, dass es egel ist was ich sage. Die schriftl. Aussage der Ruth Sieb wollte sie nicht entgegennehmen und meinen Zeugen ließ sie nicht eintreten, da sie ihn nicht bräuchte, wie sie sagte. Nach weitern blöden Lachern stand ich auf und sagte: "Wenn ich eh keine Rechte habe, dann könnt ihr die Verhandlung auch ohne mich machen und ging. Der Offizier regte sich auf und ging in den Gerichtssaal und sagte zur Richterin, dass er so etwas noch nicht erlebt hätte und er als Zeuge hier wäre und damit auch was dazu zu sagen hätte...
Wir gingen! Ich bekam ein Urteil mit einer einstweiligen Verfügung, in der ich Yerbot bekam, in die Nähe der Eingangstür des Snackers zu kommen. Die für den Verstoß vorgedruckte Strafe von 5000 Euro war mit der Hand durchgestrichen und 200.000 Euro handschriftlich dafür eingetragen.
Einige Tage später kämpfte und schleppte sich meine Katze zu mir in meine Wohnung und fiel mehr oder minder vor mir zu Boden. Ich rief meinen Nachbarn, Thomas, der meine Katze zum Tierarzt brachte. Doch der Tierarzt konnte ihr nicht mehr helfen. Sie starb dort. Den Snackers sah ich die folgenden Tage nicht mehr und ich beschloss nun Deutschland entgültig zu verlassen und rief die Richterin in Wiesbaden an und teilte ihr dies mit bzw. genauer - ich sagte ihr, dass ich nach Holland ausreisen würde. Sie antwortete, dass wir ja in einem freien Europa leben würden und nichts dagegen sprechen würde. Ich meldete mich ordnungsgemäss polizeilich in Taunusstein ab und verließ soweit ich mich erinnern kann am 19. oder 20.03.2004 das Land. Am folgenden Tag meldete ich mich polizeilich in Leiden/Holland an...
Wir haben heute den 15. Juni 2010
Bis heute werde ich taeglich von Deutschland und sämtlichen europaeischen Nachbarlaendern psychologisch und mittlerweile auch koerperlich auf's uebelste terrorisiert.
Und nun ein paar Fakten zu dieser Tyrannei bezueglich dieser Angelegenheit:
Dies ist der Haftbefehl.
Eine Anklakeschrift besitze ich nicht und Akteneinsicht wird mir auch nicht gewaehrt.
Ich halte fest:
Diese Tat, die der Fantasie kranker Juristen entspringt, soll am
25. Juni 2003 stattgefunden haben.
Vor 7 Jahren
Im April 2004, unmittelbar nach meiner vom Deutschen Staat provozierten und mit dem Gericht in Wiesbaden abgesprochenen Ausreise, erliess die BRD zwei Haftbefehle gegen mich. Einen wegen der angeblichen Koerperverletzung, die schon laengst verhandelt wurde und den anderen wegen einer angeblichen Aufenthaltsermittlung.
Ich halte fest:
Ich bin in der Europaeischen Union durchweg polizeilich gemeldet gewesen und bin zum heutigen Zeipunkt immer noch in Spanien und wieder in Deutschland polizeilich gemeldet.
Wenn die Koerperverletzung stimmen wuerde, was sie nicht tut und noch nicht verhandelt worden waere, dann waere diese nach 5 Jahren verjaehrt. Desweiteren haette ich von Anfang an einen Pflichtverteidiger zugesprochen bekommen.
Die Tatsachen sehen ganz anders aus:
Ich halte fest:
Dem Klaeger, der Sozialhilfe bezieht wird eine staatlich finanzierte Rechtsanwaeltin bewilligt. Das hat man in der selben Sache auch schon vor ueber 6 Jahren so gehandhabt. Dem Beschuldigten, also mir, wird eine vom Rechtsstaat garantierte Pflichtverteidigung verweigert.
Ich zitiere:
Weder die Schwerde der Tat noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage lassen die Mitwirkung eines Verdeidigers geboten erscheinen. Insbesondere ergibt sich angesichts des Zeitablaufs keine Straferwartung, die eine Beiordnung wegen Schwere der Tat begruendete.
Wenn dieses nun so waere, dann frage ich mich was der Haftbefehl sollte.
Von dem ganzen Staatsterror gar nicht erst zu reden.
Uebrigens als ich Karfreitag diesen Jahres von dem Deutschen Zoll verhaftet wurde, nachdem die Schweizer Polizei mich auch sicher dort abgegeben hatte, wurde mir der Pflichtverteidiger zugelassen. Den durfte ich dann auch am 5. Tag der Haft anrufen.
Ich kam "frei" und verpflichtete mich in Deutschland zu bleiben.
Nun werde ich seit Ostern von diesem Terrorstaat und seinen kleinen Fehlgeburten auf Schritt und Tritt verfolgt und terrorisiert. Diese Drecksarbeit mussten in den vergangenen 7 Jahren die Hollaender, Franzosen, Spanier, Portugiesen und auch die Schweizer verrichten.
Fogenden Brief bekam ich nun von meinem Pflichtverteidiger obwohl er wusste, dass ich die Akten sehen wollte:
Zeit vergeht - heute ist der 16. Juni 2010
Gestern hatte ich noch bei meinem "Rechtsanwalt" angerufen und der Tippse erklaert, nachdem sie mir erklaert hatte, dass der RA im Gespraech sei und ich zurueckgerufen wuerde, dass ich nicht auf der Gerichtsverhandlung, die auf den 23.Juni gesetzt ist, erscheinen werde, da ich diese Gerichtsverhandlung als unzulaessig erachte.
Heute rief mich der RA zurueck und verweigerte ein dementsprechendes Schreiben mit Auffuehrung der dementsprechenden Paragraphen an das Gericht bzw. den zustaendigen Richter zu verfassen.
Im Gegenteil, er drohte mir damit, dass ich verhaftet wuerde, wie das vor einigen Jahren auch der Fall war, als ich dem Gericht schriftlich mitteilte, dass ich gelernt haette, mich von Kriminellen fernzuhalten und deshalb freiwillig nicht auf dem Gericht erscheinen werde.
Damit beendete der RA das Gespraech.
Zeit vergeht - heute ist der 23. Juni 2010
So wie es nun aussieht werde ich von einer anderen Rechtsanwaeltin vertreten, nachdem ich RA Winnebald die Vollmacht entzog..
Als sie gestern auf dem Gericht anrief, teilte man ihr mit, dass die Verhandlung nicht stattfindet, zumindest nicht heute.
Dies erfuhr ich dann von der Rechtsanwaeltin, die mich daraufhin anrief. Das Gericht teilte mir nichts mit...
Die Zeit vergeht und die Schlechtigkeit des Deutschen Staates entwickelt sich weiter.
Scheinverfahren: LG Wiesbaden gegen Michael Wimmersberger
Ich bekam folgendes Schreiben vom AG Bad Schwalbach:
Also das Scheinverfahren der Terror-GmbH-Deutschland findet nun auf dem LG in Wiesbaden statt.
Eine Ladung vom LG, wie sich das meiner Meinung nach ebenfalls gehoert, bekam ich bis heute nicht. Zwischenzeitlich bekam ich zwei weitere Strafanzeigen, natuerlich wegen Gewaltdelikten, - um der Linie treu zu bleiben.
Tatsache ist, dass ich keine Straftat begangen habe, weiterhin Staatsterror an mir vollstreckt wird und ich mehrfach von bewaffneter Polizei, die nun hier das Haus in dem ich terrorisiert werde oefter besucht, koerperlich bedroht wurde und einmal sogar attackiert wurde.
Die illegale Gerichtverhandlung soll nun am Donnerstag, den 19. August 2010 auf dem LG in Wiesbaden stattfinden...
Die Rechtsanwaeltin wurde nicht zugelassen.
Das Scheinverfahren vom 19.08.2010 auf dem LG in Wiesbaden
Auf dem Gericht angekommen erfuhr ich, dass es eine Verhandlung des Amtsgerichts ist und nur aus technischen Gruenden auf dem LG stattfindet, da der Zeuge (bzw. Taeter) Angst habe und ueber Monitor befragt wird.
Ich wurde von einem Anwalt vertreten (hintergangen), dem ich schon lange zuvor die Vollmacht entzogen hatte.
Ich durfte nicht auffuehren, weshalb dieses Verfahren ueberhaupt keine Rechtsmaessigkeit besitzt.
Ich bekam 2 Tage Ordnungshaft oder 100 Euro Ordnungsstrafe, waehrend des Verfahrens, da ich unaufgefordert sprach und auch die Unrechtmaessigkeit dieses Verfahrens anprangerte.
Die Strafsache, in der ich, wenn wir in einem Rechtsstaat leben wuerden, Zeuge und nicht Angeklagter sein muesste, ist schon lange verjaehrt. Das kann ich beweisen, aber das durfte ich auch nicht.
Die Zeugen, die ich vor ca. 6,5 Jahren auf der gleichen Verhandlung auf dem AG Bad Schwalbach angab wurden nicht geladen und die schriftliche Aussage von der mittlerweile verstorbenen Zeugin Ruth Sieb, ist wie ein Wunder aus den Gerichtsakten verschwunden oder diese Akten wurden absichtlich nicht hinzugezogen.
Selbst die Zeugenaussage des wahren Taeters, war ein grosser Lacher und nicht mehr (mehr moechte ich z.Zt. nicht dazu sagen, da ich mir dies fuer die Berufungsverhandlung, zu der jeder herzlich eingeladen ist, aufheben werde.
Ich wurde mit 8 Monaten ohne Bewaehrung abgeurteilt, obwohl jeder in dem Gerichtssaal wusste, dass ich unschuldig bin (wie schon immer - nichts neues).
Bis heute bekam ich kein Urteil, aber die Zahlungsaufforderung mit Haftandrohung schon (natuerlich nicht unterschrieben).
Ich darf nicht einmal den Namen des Richters oder der Staatsanwaltin wissen. Bis heute nicht. Ich habe keine Anklageschrift und von Akteneinsicht ganz zu schweigen.
Wir schreiben den 12.Januar 2013
Es sind nun wieder über 2 Jahre vergangen.
In dieser Zeit wurden mehrere vorsaetzliche Fehlurteile gegen mich gefällt und bis zum heutigen Tage vollstreckt. Alle meine Tiere (2Katzen und ein Hund) wurden, wie schon seit meinem 14. Lebensjahr von staatlicher Seite praktiziert, von mir zwangsgetrennt bzw. hingerichtet.
Terror und Isolation fast 24 h täglich ;)
Bislang (2013) bekam ich schon 2 Schreiben des LG Wiesbaden (das Jahr soll ja
auch so beginnen, wie's aufgehört hat). Eines dieser Schreiben beinhaltet einen Gerichtstermin in dieser Sache (siehe rechts):
Auf dieses Schreiben habe folgendermaßen reagiert (siehe links):
Ich bitte um Prozessbeobachter, Menschenrechtler und Ermittler !!!
Jeder ist zu diesem Termin herzlich eingeladen.
Ende Februar werde ich mich hier noch einmal melden, damit niemand umsonst den Weg nach Wiesbaden auf sich nimmt, falls irgendwelche Veränderungen eingetreten sein sollten.
Es hat sich nichts verändert, außer dass zwischenzeitlich von bewaffneten Polizisten mein Fuehrerschein geraubt wurde. Der Termin am 5. März 2013 auf dem Landgericht Wiesbaden um 14:30 Uhr, Saal 0.012 steht.
Mittwoch der 6. März 2013
Wie erbärmlich seid ihr doch alle.
Unzählige Leute wußten bescheid und niemand, aber auch absolut niemand war anwesend.
Die Terrorverhandlung ging eine Stunde und 45 Minuten.
Der Schmutz von Rechtsanwalt, den ich ja schon mehrfach abgelehnt hatte und der Schmutz von Staatsanwältin haben während der Verhandlung vielleicht einen ganzen Satz gesprochen, mehr nicht.
Ich habe nicht nur die Unrechtmäßigkeit dieser Gerichtsverhandlung bewiesen, sondern auch die Taten der Justiz offenkundig werden lassen.
Mittlerweile verschwinden immer mehr Beweise aus den Akten und Daten werden gefälscht.
Nicht ein Dokument aus den Akten durfte ich in Augenschein nehmen, nicht einmal die Anklageschrift.
Die erste Gerichtsverhandlung auf dem Amtsgericht in Bad Schwalbach von 2004, war angeblich auch nicht aktenkundig. Der Richter tat diese damit ab, dass es sich hierbei wohl um eine zivilrechtliche Verhandlung gehandelt haben müsse, was natürlich nicht stimmt!
Mein Telefonat, das ich 2004, nach dieser besagten Verhandlung und der darauf folgenden Vergiftung meiner Katze mit einer Richterin aus Wiesbaden führte, meine Ausreise absprach und natürlich auch durch Offenlegung der Telekomdaten, bewiesen werden kann, interessiert die Terroristen der Justiz ebenfalls nicht, usw..
Auch der Kläger ist inzwischen verstorben (also es gibt nicht einmal mehr einen Kläger) und die angebliche Tat ist im Juni 2013 schon 2x verjährt, was das Scheingericht ebenfalls voll ignorierte.
Im Gegenteil:
Nun wollen sie mich auf eine Schuldunfähigkeit begutachten lassen, für eine Tat die es nie gegeben hat und für einen Vorfall vor 10 Jahren, der fast 2x verjährt ist, mit einem Kläger, der verstorben ist, einer (meiner) Zeugin, die ebenfalls verstorben ist und deren schriftliche Aussage, die angeblich bis heute aus den Gerichtsakten verschwunden ist - usw. usw...
Der von der
Terror-BRD-GmbH organisierte Klatschterror (seit 2004 europaweit praktizierte Psychofolter) wurde nach dieser Scheinverhandlung fortgesetzt.
Montag, der 19.August 2013
Vor einigen Tagen erhielt ich folgendes Urteil ohne Rechtsbelehrung:
Dieses Urteil erkenne ich natuerlich so nicht an - ueber 10 Jahre wurde diese Geschichte benutzt, um mich europaweit zu jagen, zu berauben, einzusperren, hungern zu lassen, psychisch zu foltern bis hin zu Mordversuchen.
Der Terror in meiner Umgebung wird bis zum heutigen Tag fortgesetzt und die Justiz foltert ebenfalls schoen weiter - man kreiert in Stasimanier einfach neue "Faelle" ;)
Leider habe ich nun keine Energie die Geschichte in Malaga zu schildern - Eine total erfundene Geschichte der Staatsmafia, fuer die ich bestraft wurde - Aehnliches gab es auch in den Niederlanden.
Hier mal ein paar Beispiele und ich garantiere, dass dies nicht die schlimmsten Vorfaelle dieser Art in meinem Leben waren, sondern ich nur noch keine Energie gefunden habe, um ueber die vielen anderen Vorfaelle zu berichten:
http://justizopfer.blogspot.de/2013/03/die-polizei-schlagt-wieder-zu-am-180309.html
http://justizopfer.blogspot.de/2010/05/schlagerpolizei-in-spanien.html
http://justizopfer.blogspot.de/2010/05/schlagerpolizei-in-den-niederlanden.html
http://justizopfer.blogspot.de/2010/05/schlagerpolizei-in-wiesbaden.html